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Rektorat

Das Rektorat besteht aus dem Rektor, den Prorektoren und der Kanzlerin.

Es leitet die Kunsthochschule in allen Angelegenheiten, für die im Kunsthochschulgesetz nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist und wirkt darauf hin, dass die übrigen Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder und die Angehörigen der Kunsthochschule ihre Pflichten erfüllen. (§ 16 Kunsthochschulgesetz NRW)
 

Das Rektorat besteht aus:

Weitere Informationen zu den Rektoratsmitgliedern und deren Ressortaufgaben finden Sie auf der Seite der Hochschulleitung.