Studierendenmobilität
Studium im Ausland
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Vorteile eines Studiums im Ausland
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studienbeiträgen bzw. -gebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern, mit Behinderung, als Erstakademiker:in, als erwerbstätige:r Studierende:r, für „grünes“ Reisen
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (in diesem zeitlichen Rahmen auch mehrfach).
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
Praktikum im Ausland
Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
- Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (in diesem zeitlichen Rahmen auch mehrfach).
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je eine:n Ansprechpartner:in an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern, mit Behinderung, als Erstakademiker:in, als erwerbstätige:r Studierende:r, für
- „grünes“ Reisen
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Heimathochschule besitzt eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
- nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Personalmobilität
Mobilität zu Unterrichtszwecken / Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Gastdozent:innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität1), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professor:innen und Dozent:innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozent:innen ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professor:innen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
- Unternehmenspersonal
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Weiterbildungsformate (Beispiele)
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken