Antidiskriminierungsrichtlinie & Beschwerdestelle
Für ein wertschätzendes, sicheres und vielfältiges Miteinander
Die Alanus Hochschule versteht sich als ein Ort der Offenheit, Vielfalt und gegenseitigen Achtung. Diskriminierung, Ausgrenzung und Benachteiligung haben an unserer Hochschule keinen Platz. Wir setzen uns aktiv für Chancengleichheit, Teilhabe und gegenseitige Unterstützung ein. Dabei liegt uns besonders am Herzen, dass sich alle Menschen an der Alanus Hochschule sicher und gehört fühlen.
Unsere Antidiskriminierungsrichtlinie bildet die Grundlage für ein respektvolles Miteinander und dient dem Schutz aller Hochschulangehörigen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Alter, Behinderung oder anderen persönlichen Merkmalen. Sie beinhaltet auch eine Beschwerdestelle bei Diskriminierung und sexualisierter Belästigung.
Ziel der Richtlinie
Die Antidiskriminierungsrichtlinie stellt ein hochschulweites Regelwerk dar, das:
• klare Verfahrensabläufe für Diskriminierungsfälle festlegt,
• Vertrauenspersonen und Beratungsstellen mit definierten Zuständigkeiten benennt,
• Betroffene stärkt und unterstützt,
• und die Verantwortung der Leitungsebene in diesen Prozessen verdeutlicht.
Zwei Wege zur Unterstützung: Informell & Formell
1. Informelles Verfahren - Beratung durch Vertrauenspersonen
Das informelle Verfahren dient der ersten Beratung und Unterstützung betroffener Personen.
• Eine vertrauliche Erstberatung kann jederzeit in Anspruch genommen werden.
• Eine Übersicht aller Vertrauenspersonen der Hochschule findet sich hier: Vertrauenspersonen
Der Kontakt zu einer Vertrauensperson ist unabhängig von Fachbereich oder Verwaltungszugehörigkeit möglich.
Mögliche Ergebnisse einer Erstberatung sind:
• ✅ Kein weiterer Handlungsbedarf
• 📝 Wunsch nach Einleitung einer offiziellen Beschwerde
2. Formelles Verfahren - Einreichung einer offizielle Beschwerde
Das formelle Verfahren beschreibt den offiziellen Beschwerdeweg. Es kann:
• nach einer Erstberatung, oder
• direkt auf Wunsch der betroffenen Person eingeleitet werden.
Dabei erfolgt:
• eine vertrauliche Prüfung der Vorwürfe,
• und je nach Sachlage das Einleiten weiterer Maßnahmen oder Sanktionen.
Mitarbeitende können eine offizielle Beschwerde kann beim Rektor, Studierende können eine offizielle Beschwerde beim Prorektorat einreichen.
Die Art der Maßnahmen richtet sich nach dem Einzelfall und der Schwere des gemeldeten Vorfalls.
Kontakt & weitere Informationen
Für Fragen oder Unterstützung wendet Euch bitte an die Vertrauenspersonen oder die Gleichstellungsbeauftragten der Alanus Hochschule.gten der Alanus Hochschule.