Gerne helfen wir Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei Fragen rund um einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen weiter.
Ihre persönlichen Bedarfe klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch. Um einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich zu bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen dabei die folgende Unterlagen:
- schriftlicher, formloser Antrag
- Nachweis, aus dem sich die Berechtigung zum Nachteilsausgleich ergibt (z. B. ärztliches Gutachten)
Ihre Fragen beantworten gerne:
Manuel Alda
Heike van Nieuwkerk
Lena Frings
Sabine Hendrikx
Sind Sie von einer Behinderung oder chronischen Erkrankung betroffen und möchten sich generell über ein Studium mit dieser besonderen Herausforderung informieren, können Sie dies beim Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (komBabb) e.V. tun.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) kann möglicherweise bei einer Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LVR.
Auch das Deutsche Studierendenwerk stellt umfangreiche Informationen zum Studium mit Behinderungen und Chronischen Erfrankungen bereit.
Außerdem können Sie sich auch an die Beraterin für Studierende mit Beeinträchtigungen des Studierendenwerkes Bonn wenden. Hier finden Sie alle Informationen zur Kontaktaufnahme mit Frau Littau und mögliche Themen.