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Hilfeplanung - Die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs für Menschen mit Behinderung

Mit den Veränderungen im Zuge des Bundesteilhabegesetztes wird das Verfahren zur Individuellen Bedarfsermittlung von Personen mit Behinderung neu gestaltet. Im Zentrum stehen Gespräche, welche dialogisch und auf Augenhöhe geführt werden sollen. In diesen wird die gegenwärtige Teilhabesituation der Antragstellenden erfasst und die Ziele und Wünsche für die künftige Lebensgestaltung erarbeitet.

Diese Verfahren werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Die Bundesländer haben in den vergangenen Jahren eigene Instrumente entwickelt, welche der Bedarfsermittlung zugrunde liegen.

Die folgende Arbeit im Rahmen des Projektes Hilfeplanung widmet sich einer vergleichenden Darstellung von Instrumenten zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs im Sinne des Gesamtplanverfahrens des SGB IX. Diese erfolgt in drei Schritten.

  1. Im ersten Teil werden wesentliche Aspekte des Gesamtplanverfahrens und die Bedeutung der darin verwendeten Instrumente zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs.
  2. Im zweiten Schritt folgt eine Darstellung von sieben ausgewählten Instrumenten anhand einer übergreifenden Matrix.
  3. Das abschließende Kapitel skizziert Gemeinsamkeiten und Differenzlinien der Verfahren und erörtert zentrale Punkte und Fragen ihrer Anwendung. 

 

Ansprechpartner: Prof. Dr. Bernhard Schmalenbach