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Erasmus+

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden  die  bisherigen  EU-Programme  für  lebenslanges  Lernen,  Jugend  und  Sport  sowie  die
europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:

  • Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen  
  • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren  
  • Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen

Erasmus Policy Statement 2021-2027

Hier finden Sie das European Policy Statement (Auszug aus der Erasmus Charta for Higher Education 2021-2027).

Sonderförderung

Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ hat für die Programmgeneration von 2021 bis 2027 Inklusion und Vielfalt zu einer der wichtigsten Zielsetzungen erklärt. Erasmus+ folgt dabei einem ganzheitlichen Inklusionsbegriff und hat das Ziel, Menschen, die aufgrund verschiedener Barrieren bisher nicht am Programm teilgenommen haben, den Zugang zu Erasmus+ zu erleichtern.

Für bestimmte Zielgruppen gibt es deshalb die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung – eine sogenannte „Sonderförderung“ – zu erhalten, um zusätzliche Ausgaben oder Bedürfnisse zu decken. Dabei können je nach Zielgruppe unterschiedliche Sonderförderungen beantragt werden.

Ein weiteres horizontales Ziel des Erasmus-Programms in der Programmgeneration von 2021 bis 2027 ist die Förderung von Nachhaltigkeit. „Grünes Reisen“ wird im Erasmus+ Programm daher mit zusätzlichen finanziellen Zuschüssen unterstützt.

Hier finden Sie den Kriterienkatalog zu "Fewer Opportunities".

Studierendenmobilität

Studium im Ausland

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Vorteile eines Studiums im Ausland

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studienbeiträgen bzw. -gebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern, mit Behinderung, als Erstakademiker:in, als erwerbstätiger Studierender, für "grünes" Reisen

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
  • Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (in diesem zeitlichen Rahmen auch mehrfach).


Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)

Eine Übersicht über den Ablauf des Erasmus-Studiums erhalten Sie hier.


Praktikum im Ausland

Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.

  • Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (in diesem zeitlichen Rahmen auch mehrfach).
  • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.


Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern, mit Behinderung, als Erstakademiker:in, als erwerbstätiger Studierender, für "grünes" Reisen


Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Heimathochschule besitzt eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
  • nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten

Eine Übersicht über den Ablauf von Erasmus-Praktika erhalten Sie hier.


Personalmobilität

Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität1), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.


Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal


Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
 

Weiterbildungsformate (Beispiele)

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen


Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Studierendenmobilität

Studierende erhalten

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland
  • zusätzliche Förderung für Studierende mit Kind
  • zusätzliche Förderung für Studierende mit Behinderung
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Support (OLS)

Förderhöhe

Die monatlichen Fördersätze je Ländergruppe werden von der Nationalen Agentur für Erasmus+ festgelegt:

Erasmus+ Förderung fürs Studium:

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Erasmus+ Förderung für Praktika:

  • Gruppe 1 (monatlich 450 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 390 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 330 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Für Praktika erhalten Studierende ein monatliches Top-Up von 150 Euro auf den jeweiligen Fördersatz.

Personalmobilität

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge. Bei „grünem Reisen“* werden leicht erhöhte Reisekostenzuschüsse gewährt

  • 10 km – 99 km mit 23 Euro
  • 100 km – 499 km mit 180 Euro / 210 Euro mit „grünem Reisen“
  • 500 km – 1.999 km mit 275 Euro / 320 Euro mit „grünem Reisen“
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro / 410 Euros mit „grünem Reisen“
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro / 610 Euros mit „grünem Reisen“
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 Euro

*Grünes Reisen: Unter "grünem Reisen" sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Das europäische Bildungsprogramm Erasmus+ hat für die Programmgeneration von 2021 bis 2027 Inklusion und Vielfalt zu einer der wichtigsten Zielsetzungen erklärt. Erasmus+ folgt dabei einem ganzheitlichen Inklusionsbegriff und hat das Ziel, Menschen, die aufgrund verschiedener Barrieren bisher nicht am Programm teilgenommen haben, den Zugang zu Erasmus+ zu erleichtern.

Für bestimmte Zielgruppen gibt es deshalb die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung – eine sogenannte „Sonderförderung“ – zu erhalten, um zusätzliche Ausgaben oder Bedürfnisse zu decken. Dabei können je nach Zielgruppe unterschiedliche Sonderförderungen beantragt werden.

Ein weiteres horizontales Ziel des Erasmus-Programms in der Programmgeneration von 2021 bis 2027 ist die Förderung von Nachhaltigkeit. „Grünes Reisen“ wird im Erasmus+ Programm daher mit zusätzlichen finanziellen Zuschüssen unterstützt.

 

Sonderförderung 1: Grünes Reisen

Art und Höhe der Sonderförderung:

einmaliger Zuschuss in Höhe von 50,00€ und Förderung von insgesamt bis zu vier zusätzlichen Tagen als Reisetage

Zielgruppe:

Studierende, die mindestens 50% der Strecke (Hin- und Rückreise) zum Ort der Gasthochschule emissionsarm zurücklegen, also z.B. mit Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder einem anderen nachhaltigen Verkehrsmittel. Die Reise mit dem Schiff gilt nur als grün, wenn der Zielort ansonsten ausschließlich mit dem Flugzeug erreicht werden könnte.

 

Sonderförderung 2: Inklusion „Geringere Chancen“

Art und Höhe der Sonderförderung:

Pauschales Top-Up von 250,00€ monatlich zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung (berechnet für volle Monate, ansonsten anteilig). Bei besonderen Bedürfnissen bei Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit kann zudem ein sogenannter "Realkostenantrag" für Ausgaben wie bspw. Gebärdendolmetscher:in gestellt werden.

Zielgruppe:

Studierende mit „geringeren Chancen“ (festgelegte Begrifflichkeit der NA DAAD). Von der NA DAAD wurden dafür die folgenden Personengruppen definiert:

    • Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20
    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
    • Studierende, die ihren gesamten Auslandsaufenthalt mit Kind oder Kindern durchführen
    • Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus
    • Erwerbstätige Studierende

 

Sonderförderung 3: Blended Mobility

Die neue Erasmus+-Programmgeneration fördert für alle Formate und Zielgruppen (Auslandsstudium/-praktikum, Personalmobilität) auch Kombinationen aus virtueler und physischer Mobilität, wobei die Gesamtdauer gefördert wird. Als virtuelle Komponente zählen u.a. digitale Lern- oder Projektgruppen sowie online-Kurse. Sie ist zeitlich nicht beschränkt.

Hierzu gelten folgende Voraussetzungen:

Studierende: physische Mindestdauer Short-Term (min 5 bis max 30 Tage), Long-Term: mind 2  bis max. 12 Monate)

Hochschulpersonal: physische Mindestdauer vor Ort: 2 Tage

Das Erasmus+Programm verpflichtet vor Antritt einer Mobilität zu einem Online-Sprachtest in der Arbeitssprache der Gastinstitution. In der Folge können kostenlos Online-Sprachkurse in der Arbeitssprache oder/und der Landessprache und weiteren Sprachen absolviert werden. Informationen finden Sie auf der Seite EU Academy des Online Language Support (OLS).

Studierende

Studierende informieren sich bitte unter Wege ins Ausland für Studierende über das Bewerbungsprozedere.

Bewerbungsfristen und Voraussetzungen

Auslandsstudium: Die Bewerbungsfristen sind jeweils vom 01.12.-31.01. für das Wintersemester, vom 01.06.-31.07. für das darauffolgende Sommersemester. Ein Erasmus-Studium ist ab dem 3. Bachelor-Semester förderfähig.

Auslandspraktikum: Sie können sich durchgängig bewerben. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn im International Office abgegeben sein. Ein Erasmus-Praktikum ist ab dem ersten Semester förderfähig.

Sie müssen in der Zeit des Auslandsaufenthaltes an der Alanus Hochschule eingeschrieben bleiben.

Auswahl der Studierenden
Studierende bewerben sich für Erasmus+ Studienaufenthalte zunächst beim International Office der Alanus Hochschule. Eine Auswahlkommission (Erasmus-Hochschulkoordination plus ein oder mehrere Erasmus-Fachkoordinator:innen) entscheidet im Februar und im August über Zuteilung zum Erst-/Zweit- oder Drittwunsch der Partnerhochschule. Kriterien sind neben der Motivation, der Stand der Vorbereitungen (Information über die Partnerhochschule, das Land), Sprachkenntnisse, der aktuelle Stand der Studienleistungen.

Nach Auswahl bekommt der/die Bewerber:in ein Angebot, was er/sie bestätigt. Daraufhin wird an der Partnerhochschule nominiert. Die Gasthochschule entscheidet final über die Vergabe des Studienplatzes.

Hochschulpersonal

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Alanus Hochschule informieren sich bitte auf der Seite Hochschulpersonal über die Bewerbungsvoraussetzungen.

Sollten es beim Ablauf des Erasmus-Programmes an der Hochschule Anlass zu Beschwerden geben, die Sie nicht direkt mit dem International Office klären können, wenden Sie sich bitte an den Rektor, Prof. Pieper (rektor@alanus.edu, -Durchwahl -1980)

Das Erasmus+ Programm wird in 33 sogenannten Programmländern durchgeführt. Diese sind die Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie fünf Programmländer außerhalb der EU.  

Hinweis

Für Auslandsaufenthalte zum Zwecke eines Studiums muss beachtet werden, dass die Zielhochschule einen Kooperationsvertrag mit der Alanus Hochschule abgeschlossen hat. Im Rahmen von Erasmus+ kooperiert die Alanus Hochschule mit zahlreichen Partnerhochschulen.

Alle Erasmus+-Studierenden erhalten nach ihrer Auswahl die Erasmus+-Studierendencharta, in der ihre Rechte und Pflichten während ihres Studien- oder Praktikumsaufenthalts im Rahmen von Erasmus+ festgehalten sind.

Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 28 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als zehn Millionen Menschen werden bis 2027 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Studierende aller Studienzyklen einschließlich der Promotion können dabei ein Teilstudium oder ein Praktikum im Ausland absolvieren. In jeder Phase des Studiums können Auslandsaufenthalte von zwei bis 12 Monaten (neue Programmgeneration 2021-27) gefördert werden. Die monatlichen Mobilitätszuschüsse sind an die Lebenshaltungskosten der Gastländer angepasst, diejenigen für Praktika werden pauschal angehoben. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Die bisherige Exzellenz-Förderung von Erasmus Mundus, die das ganze Master-Studium von hervorragenden Studierenden in ausgewählten europäischen Masterprogrammen mit gemeinsamem Abschluss unterstützt, wird unter Erasmus+ fortgesetzt.

In der neuen Programmgeneration sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen zudem darin unterstützt werden, verstärkt nachhaltige Verkehrsmittel zu nutzen. Um die Chancengleichheit zu verbessern, wird die Förderung für Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kindern ausgebaut.

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätsaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Mit Unterzeichnung der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)* hat sich die Alanus Hochschule zu einem Modernisierungs- und Internationalisierungsprogramm verpflichtet. Sie bildet die Qualitätsgrundlage für Kooperationsaktivitäten von Hochschuleinrichtungen auf europäischer und internationaler Ebene im Rahmen von Erasmus+.

*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Der Richtwert der EU für den Leistungsumfang in einem Erasmus-Auslandssemester sind 30 ECTS-Punkte pro Semester. Sie müssen jedoch mindestens Kurse im Umfang von 15 ECTS pro Semester an der Partnerhochschule vollständig absolvieren, das heißt inklusive Prüfungsleistungen der Partnerhochschule. Für die Garantie der automatischen Anerkennung wird vor Antritt des Auslandssemesters ein "Learning Agreement" (Lernvereinbarung) mit dem/der Erasmus-Fachkoordinator:in im Fachbereich abgeschlossen. Hier erhalten Sie auch Informationen zur Notenumrechnung. Nach dem Auslandsaufenthalt senden Sie Ihr Transcript of Records der Partnerhochschule an das Prüfungsamt, mit dem International Office in cc. Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module (BM) zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Zur Notenumrechnung finden Sie diese Tabelle des Diploma Supplements der Alanus-Hochschule und hier eine sehr gute Übersicht der RWTH Aachen.

Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft

Erasmus-Code: DALFTER01

PIC: 932568089

OID: E10086364

Ihr International Office ist erster Ansprechpartner zu allen Fördermöglichkeiten. Weitergehende Informationen und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim:

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel: +49 (0)800 2014 020
Fax: + 49 (0)228 882 555
Mail: erasmus@daad.de
Website: eu.daad.de
Twitter: twitter.com/Erasmus_DAAD
Youtube: youtube.com/erasmus_DAAD

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Das Wichtigste im Überblick

Kontakt
Ute Harres
+49 2222 93211980

Sprechstunde
dienstags und donnerstags 14:00 - 16:30 Uhr und n.V.

Termine und Fristen:

Hochschulpersonal 

Bewerbungen für Vorhaben in Erasmus-Programmländern (Förderlinie Lehre oder Fort-und Weiterbildung) sind fortlaufend möglich.

Studierende

Die Bewerbungszeiträume für durch ERASMUS+ geförderte Auslandsstudienaufenthalte liegen jeweils vom 01. Dezember XX bis 31. Januar XX+1 für das darauffolgende Wintersemester, sowie vom 01. Juni - 31. Juli für das darauffolgende Sommersemester. Die nächste Bewerbungsrunde für das Herbstsemester 2024 findet vom 01. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024 statt.

Bitte achten Sie auch auf unsere aktuellen Infoveranstaltungen zum Auslandsstudienaufenthalt, die auf Moodle und per Rundmail bekannt gemacht werden.